Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung dauert bis zu 7-14 Werktagen.
Versand
Der Versand dauert 2-5 Werktagen. Sobald Ihre Bestellung versandfertig ist, erhalten Sie eine E-Mail zur Sendungsverfolgung. Nach Erhalt der Verfolgungs-E-Mail wird die Verfolgungsaktivität nach 24 Stunden verfügbar.
Bestellung ändern
Da wir die Artikel so schnell wie möglich bearbeiten um sie auch schnellstmöglich zu versenden, können Bestellungen nach erfolgter Zahlung nicht mehr geändert werden.
Deshalb sollten Sie bevor Sie das Produkt zahlen nochmal sicher gehen, dass es auch das Richtige ist.
Rückerstattungen / Umtausch
Rücksendungen/Umtausch werden leider nicht akzeptiert.
Wenn Sie mit Ihrer Bestellung nach Erhalt unzufrieden sind, werden wir unser Bestes tun, um sie Ihren Wünschen anzupassen, aber es werden keine Rückerstattungen oder Umtausche vorgenommen.
Lieferung dauert zu lang
Sobald wir das Paket bei der Post abgeben, haben wir keine Kontrolle mehr. Bitte kontaktieren Sie die Postfiliale für weitere Details, sobald Sie die Tracking-Nummer erhalten haben.
VERLORENE/GESTOHLENE PAKETE
Wir sind nicht verantwortlich für verlorene oder gestohlene Pakete. Für verlorene/gestohlene Pakete erhalten Sie keine Rückerstattung. Ihre Bestellung wird nicht ersetzt. Alle Bestellungen werden mit einer Tracking-Nummer versehen. Aber gerne werden wir uns einsetzen und bei dem “Suchen” der Bestellung Sie unterstützen.
§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.